Zolltarifnummer 8412390020Ladedruckdose für einen einstufigen Turbolader, mit: - einem Druckeinlassrohr und einer Regelstange mit einem Arbeitshub von 15mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40mm, - einer maximalen Länge der Ladedruckdose inklusive Regelstange von nicht mehr als 400mm, - einem maximalen Durchmesser der Dose an breitester Stelle von nicht mehr als 140mm, - einer maximalen Höhe der Dose ohne Regelstange von nicht mehr als 140mm
Gültig seit 01.01.2019
Die Zolltarifnummer 8412390020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8412 („Andere Motoren und Kraftmaschinen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,2%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8412390020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8412390020
8412390020 bezeichnet „Ladedruckdose für einen einstufigen Turbolader, mit: - einem Druckeinlassrohr und einer Regelstange mit einem Arbeitshub von 15mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40mm, - einer maximalen Länge der Ladedruckdose inklusive Regelstange von nicht mehr als 400mm, - einem maximalen Durchmesser der Dose an breitester Stelle von nicht mehr als 140mm, - einer maximalen Höhe der Dose ohne Regelstange von nicht mehr als 140mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 8412 („Andere Motoren und Kraftmaschinen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1925/17, Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 u. a.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8412390020 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8412390020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8412390020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 841239 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8412390020 erfasst speziell „Ladedruckdose für einen einstufigen Turbolader, mit: - einem Druckeinlassrohr und einer Regelstange mit einem Arbeitshub von 15mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40mm, - einer maximalen Länge der Ladedruckdose inklusive Regelstange von nicht mehr als 400mm, - einem maximalen Durchmesser der Dose an breitester Stelle von nicht mehr als 140mm, - einer maximalen Höhe der Dose ohne Regelstange von nicht mehr als 140mm“.
Die Einreihung 8412390020 ist im TARIC seit dem 01.01.2019 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.