Zolltarifnummer 8414900015Lüfter-Baugruppe aus einer Aluminium- und Magnesiumlegierung: -mit einem Außendurchmesser von 54 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -mit einer Höhe von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, -mit zwei durch Schaufeln in Evolventenform verbundene Scheiben, -auch mit Dübel, auch mit Unterlegscheibe, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren
Gültig seit 01.07.2023
Die Zolltarifnummer 8414900015 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8414 („Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,2%.
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8414900015 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8414900015
8414900015 bezeichnet „Lüfter-Baugruppe aus einer Aluminium- und Magnesiumlegierung: -mit einem Außendurchmesser von 54 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -mit einer Höhe von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, -mit zwei durch Schaufeln in Evolventenform verbundene Scheiben, -auch mit Dübel, auch mit Unterlegscheibe, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren“, eine Einreihung innerhalb der Position 8414 („Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1998/22 und Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8414900015 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8414900015 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8414900015 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 841490 („Teile“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8414900015 erfasst speziell „Lüfter-Baugruppe aus einer Aluminium- und Magnesiumlegierung: -mit einem Außendurchmesser von 54 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -mit einer Höhe von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, -mit zwei durch Schaufeln in Evolventenform verbundene Scheiben, -auch mit Dübel, auch mit Unterlegscheibe, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren“.
Die Einreihung 8414900015 ist im TARIC seit dem 01.07.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.