Zolltarifnummer 8415900045Anschlussstück aus Aluminium für Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen -mit T6-Härtung, -mit abgerundeten Stutzen mit einer umlaufenden äußeren Nut, -mit durchgehenden oder nicht durchgehenden Öffnungen, aus Profilen mit einem oberen Radius von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 mm, und einem unteren Radius von 12 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 mm, -mit einem Abstand zwischen den Öffnungen von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 mm, -mit Anschlussstutzen zum Löten oder Klemmen, -mit Montageöffnungen für M6- oder M8-Montageschrauben, mit oder ohne Gewinde, -mit einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 mm, -zum Anschluss eines Kompressors, Kondensators, Verdampfers, Kühlers und anderer Leitungen
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 8415900045 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8415 („Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8415900045 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8415900045
8415900045 bezeichnet „Anschlussstück aus Aluminium für Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen -mit T6-Härtung, -mit abgerundeten Stutzen mit einer umlaufenden äußeren Nut, -mit durchgehenden oder nicht durchgehenden Öffnungen, aus Profilen mit einem oberen Radius von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 mm, und einem unteren Radius von 12 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 mm, -mit einem Abstand zwischen den Öffnungen von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 mm, -mit Anschlussstutzen zum Löten oder Klemmen, -mit Montageöffnungen für M6- oder M8-Montageschrauben, mit oder ohne Gewinde, -mit einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 mm, -zum Anschluss eines Kompressors, Kondensators, Verdampfers, Kühlers und anderer Leitungen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8415 („Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8415900045 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8415900045 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8415900045 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 841590 („Teile“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8415900045 erfasst speziell „Anschlussstück aus Aluminium für Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen -mit T6-Härtung, -mit abgerundeten Stutzen mit einer umlaufenden äußeren Nut, -mit durchgehenden oder nicht durchgehenden Öffnungen, aus Profilen mit einem oberen Radius von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 mm, und einem unteren Radius von 12 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 mm, -mit einem Abstand zwischen den Öffnungen von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 mm, -mit Anschlussstutzen zum Löten oder Klemmen, -mit Montageöffnungen für M6- oder M8-Montageschrauben, mit oder ohne Gewinde, -mit einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 mm, -zum Anschluss eines Kompressors, Kondensators, Verdampfers, Kühlers und anderer Leitungen“.
Die Einreihung 8415900045 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.