Zolltarifnummer 8418999020Anschlussblock aus Aluminium für den Anschluss an einen Kondensatorverteiler im Schweißprozess: -gehärtet auf T6 oder T5 Härtegrad, -mit einem Gewicht von nicht mehr als 150 g, -mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm, -mit einteiliger Befestigungsschiene
Gültig seit 01.01.2021
Die Zolltarifnummer 8418999020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8418 („Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 8418999020
8418999020 bezeichnet „Anschlussblock aus Aluminium für den Anschluss an einen Kondensatorverteiler im Schweißprozess: -gehärtet auf T6 oder T5 Härtegrad, -mit einem Gewicht von nicht mehr als 150 g, -mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm, -mit einteiliger Befestigungsschiene“, eine Einreihung innerhalb der Position 8418 („Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1008/22, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Für 8418999020 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8418999020 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8418999020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8418999020 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 84189990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8418999020 erfasst speziell „Anschlussblock aus Aluminium für den Anschluss an einen Kondensatorverteiler im Schweißprozess: -gehärtet auf T6 oder T5 Härtegrad, -mit einem Gewicht von nicht mehr als 150 g, -mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm, -mit einteiliger Befestigungsschiene“.
Die Einreihung 8418999020 ist im TARIC seit dem 01.01.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.