KN-Code 84201030von der in der Papierindustrie verwendeten Art
Gültig seit 01.01.1994
Die Zolltarifnummer 84201030 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8420 („Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 1,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 84201030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 84201030
84201030 bezeichnet „von der in der Papierindustrie verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 8420 („Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada und Neuseeland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1047/16, Decision 0037/17, Decision 1907/18 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada und Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 84201030 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 84201030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84201030 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 842010 („Kalander und Walzwerke“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84201030 erfasst speziell „von der in der Papierindustrie verwendeten Art“.
Die Einreihung 84201030 ist im TARIC seit dem 01.01.1994 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.