Unterposition 842320Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 842320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8423 („Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 842320 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 842320
842320 bezeichnet „Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8423 („Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
842320 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Die Einreihung 842320 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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