KN-Code 84238121Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 84238121 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8423 („Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control of mercury
Herkunft: Alle Drittländer
Die Ausfuhr und Einfuhr der in Anhang II der Verordnung (EU) 2017/852 aufgeführten mit Quecksilber versetzten Produkte sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/852 verboten. Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für die folgenden mit Quecksilber versetzten Produkte: a) für den Zivilschutz und militärische Verwendungszwecke unentbehrliche Produkte; b) Produkte für die Forschung, für die Kalibrierung von Instrumenten oder zur Verwendung als Referenzstandard.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control of mercury | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 84238121
84238121 bezeichnet „Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts“, eine Einreihung innerhalb der Position 8423 („Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16 und Regulation 0852/17.
Für 84238121 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 84238121 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84238121 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 842381 („für eine Höchstlast von 30 kg oder weniger“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84238121 erfasst speziell „Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts“.
Die Einreihung 84238121 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.