Unterposition 842390Gewichte für Waagen aller Art; Teile von Waagen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 842390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8423 („Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 842390 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 842390
842390 bezeichnet „Gewichte für Waagen aller Art; Teile von Waagen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8423 („Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
842390 umfasst 2 Untercodes, darunter „Teile von Waagen der Unterpositionen 8423 20 10, 8423 30 10, 8423 81 21, 8423 81 23, 8423 81 25, 8423 81 29, 8423 82 20 oder 8423 89 20“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Die Einreihung 842390 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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