KN-Code 84248970andere
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 84248970 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8424 („Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 1,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Kanada | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Weißrußland
Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden. (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1)
Import control
Herkunft: Iran (Islamische Republik)
Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (Konsolidierte Fassung) Es ist verboten, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar von Iran zu erwerben, aus Iran einzuführen oder aus Iran zu befördern, unabhängig davon, ob es sich um Ursprungserzeugnisse Irans handelt oder nicht.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Iran (Islamische Republik) |
| Export authorization | Russische Föderation |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
| Goods for torture and repression, export prohibition | Alle Drittländer |
| Export control on restricted goods and technologies | Myanmar |
| Export control on restricted goods and technologies | Venezuela |
| Export control | Simbabwe |
| Export control | Weißrußland |
| Import/export restriction - Common Military List (CML) goods | Russische Föderation |
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Häufige Fragen zu 84248970
84248970 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8424 („Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada und Neuseeland hinterlegt. Als „Import prohibition on goods for torture and repression“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Import/export restriction - Common Military List (CML) goods“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Decision 0037/17, Decision 0244/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada und Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 84248970 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 84248970 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ceuta und Melilla.
Für 84248970 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84248970 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 842489 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84248970 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 84248970 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.