Position 8427Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8427 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8427 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8427
8427 bezeichnet „Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8427 umfasst 3 Untercodes, darunter „Elektrokraftkarren“, „andere selbstfahrende Karren“ und „andere Karren“.
Die Einreihung 8427 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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