Zolltarifnummer 8427900080andere
Gültig seit 17.12.2015
Die Zolltarifnummer 8427900080 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8427 („Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 8427900080 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8427900080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 8427900080
8427900080 steht in Unterposition 842790 „andere Karren“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8427900011 | versandt aus Thailand |
| 8427900019 | andere |
| 8427900030 | manueller Palettenhubwagen mit einem sogenannten Gewichtsanzeigesystem, das aus einem nicht im Chassis, also nicht in den Gabeln eingebauten Wiegemechanismus besteht |
Häufige Fragen zu 8427900080
8427900080 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8427 („Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Für 8427900080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8427900080 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 842790 („andere Karren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8427900080 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 8427900080 ist im TARIC seit dem 17.12.2015 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.