KN-Code 84289071ihrer Beschaffenheit nach zum Anbau an Ackerschlepper bestimmt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 84289071 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8428 („Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 84289071 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 84289071 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 84289071
84289071 bezeichnet „ihrer Beschaffenheit nach zum Anbau an Ackerschlepper bestimmt“, eine Einreihung innerhalb der Position 8428 („Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Für 84289071 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84289071 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 842890 („andere Maschinen, Apparate und Geräte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84289071 erfasst speziell „ihrer Beschaffenheit nach zum Anbau an Ackerschlepper bestimmt“.
Die Einreihung 84289071 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.