KN-Code 84295210Bagger auf Gleisketten
Gültig seit 01.01.1995
Die Zolltarifnummer 84295210 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8429 („Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 84295210 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 84295210 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 84295210
84295210 bezeichnet „Bagger auf Gleisketten“, eine Einreihung innerhalb der Position 8429 („Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Für 84295210 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84295210 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 842952 („Maschinen mit um 360$° drehbarem Oberwagen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84295210 erfasst speziell „Bagger auf Gleisketten“.
Die Einreihung 84295210 ist im TARIC seit dem 01.01.1995 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.