Zolltarifnummer 8431200070Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer -ohne integrierten Schlitten, -geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000 kg, -ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig, -mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite , -mit Anti-Korrosionsbeschichtung, -mit einem Gewicht von 3 200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000 kg zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 8431200070 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8431 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 8431200070
8431200070 bezeichnet „Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer -ohne integrierten Schlitten, -geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000 kg, -ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig, -mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite , -mit Anti-Korrosionsbeschichtung, -mit einem Gewicht von 3 200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000 kg zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten“, eine Einreihung innerhalb der Position 8431 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1303/25 und Regulation 2605/25.
Für 8431200070 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8431200070 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8431200070 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8431200070 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 843120 („von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8431200070 erfasst speziell „Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer -ohne integrierten Schlitten, -geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000 kg, -ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig, -mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite , -mit Anti-Korrosionsbeschichtung, -mit einem Gewicht von 3 200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000 kg zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten“.
Die Einreihung 8431200070 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.