Unterposition 843143Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition|8430|41|oder 8430|49
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 843143 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8431 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 843143 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8431430011 | Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane |
| 8431430090 | andere |
Häufige Fragen zu 843143
843143 bezeichnet „Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430 41 oder 8430 49“, eine Einreihung innerhalb der Position 8431 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
843143 umfasst 2 Untercodes, darunter „Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane“ und „andere“.
Die Einreihung 843143 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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