KN-Code 84331110mit Elektromotor
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 84331110 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8433 („Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als KN-Code bündelt 84331110 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8433111010 | Mähroboter mit Elektromotor, die ohne direkte menschliche Steuerung Gras schneiden können (Rasenmäher), auch mit der für ihren Betrieb erforderlichen Sekundärausrüstung (eine Ladestation und in den meisten Fällen Hilfsmaterialien oder -ausrüstung, die für die korrekte Navigation des Rasenmähroboters erforderlich sind, z. B. ein Begrenzungskabel oder eine kabellose Alternative) |
| 8433111090 | andere |
Häufige Fragen zu 84331110
84331110 bezeichnet „mit Elektromotor“, eine Einreihung innerhalb der Position 8433 („Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
84331110 umfasst 2 Untercodes, darunter „Mähroboter mit Elektromotor, die ohne direkte menschliche Steuerung Gras schneiden können (Rasenmäher), auch mit der für ihren Betrieb erforderlichen Sekundärausrüstung (eine Ladestation und in den meisten Fällen Hilfsmaterialien oder -ausrüstung, die für die korrekte Navigation des Rasenmähroboters erforderlich sind, z. B. ein Begrenzungskabel oder eine kabellose Alternative)“ und „andere“.
Die Einreihung 84331110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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