Position 8438Maschinen und Apparate, im Kapitel|84|anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen oder mikrobiellen Ölen oder Fetten
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8438 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8438 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 843810 | Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren |
| 843820 | Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade |
| 843830 | Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker |
| 843840 | Brauereimaschinen und|-apparate |
| 843850 | Maschinen und Apparate zum Verarbeiten von Fleisch |
| 843860 | Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Früchten oder Gemüsen |
| 843880 | andere Maschinen und Apparate |
| 843890 | Teile |
Häufige Fragen zu 8438
8438 bezeichnet „Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen oder mikrobiellen Ölen oder Fetten“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8438 umfasst 8 Untercodes, darunter „Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren“, „Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade“ und „Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker“ u. a.
Die Einreihung 8438 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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