Unterposition 843810Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 843810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8438 („Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen oder mikrobiellen Ölen oder Fetten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 843810 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Ähnliche Unterpositionen zu 843810
843810 steht in Position 8438 „Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen oder mikrobiellen Ölen oder Fetten“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 843820 | Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade |
| 843830 | Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker |
| 843840 | Brauereimaschinen und -apparate |
| 843850 | Maschinen und Apparate zum Verarbeiten von Fleisch |
| 843860 | Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Früchten oder Gemüsen |
| 843880 | andere Maschinen und Apparate |
| 843890 | Teile |
Häufige Fragen zu 843810
843810 bezeichnet „Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren“, eine Einreihung innerhalb der Position 8438 („Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen oder mikrobiellen Ölen oder Fetten“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
843810 umfasst 2 Untercodes, darunter „zum Herstellen von Backwaren“ und „zum Herstellen von Teigwaren“.
Die Einreihung 843810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.