Unterposition 843999andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 843999 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8439 („Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 843999 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8439990010 | Saugwalzenmäntel, im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von 3 000 mm oder mehr und einem Außendurchmesser von 550 mm oder mehr |
| 8439990090 | andere |
Ähnliche Unterpositionen zu 843999
843999 steht in Position 8439 „Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 843910 | Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen |
| 843920 | Maschinen und Apparate zum Herstellen von Papier oder Pappe |
| 843930 | Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe |
| 843991 | von Maschinen und Apparaten zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen |
Häufige Fragen zu 843999
843999 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8439 („Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
843999 umfasst 2 Untercodes, darunter „Saugwalzenmäntel, im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von 3 000 mm oder mehr und einem Außendurchmesser von 550 mm oder mehr“ und „andere“.
Die Einreihung 843999 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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