Position 8441Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8441 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8441 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 844110 | Schneidemaschinen |
| 844120 | Maschinen zum Herstellen von Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen |
| 844130 | Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen |
| 844140 | Maschinen zum Formpressen von Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe |
| 844180 | andere Maschinen und Apparate |
| 844190 | Teile |
Häufige Fragen zu 8441
8441 bezeichnet „Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8441 umfasst 6 Untercodes, darunter „Schneidemaschinen“, „Maschinen zum Herstellen von Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen“ und „Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen“ u. a.
Die Einreihung 8441 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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