Unterposition 844250Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z.|B. geschliffen, gekörnt, poliert)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 844250 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8442 („Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Maschinen der Positionen 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylinder oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Albanien | 0% |
| Bosnien und Herzegowina | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Montenegro | 0% |
| Nordmazedonien | 0% |
| Peru | 0% |
| Serbien | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: Irak
Es ist untersagt, irakische Kulturgüter und andere Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und religiöser Bedeutung a) in das Gebiet der Gemeinschaft einzuführen oder zu verbringen und b) mit ihnen zu handeln, i) wenn sie illegal von irakischen Orten entfernt wurden, insbesondere, wenn diese Gegenstände entweder Teil öffentlicher Sammlungen sind, die in den Bestandsverzeichnissen von irakischen Museen, Archiven oder besonderen Sammlungen von Bibliotheken oder aber in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Iraks aufgeführt sind, oder ii) ein begründeter Verdacht besteht, dass die Kulturgüter ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers aus Irak oder aber unter Verstoß gegen die einschlägigen irakischen Gesetze und Bestimmungen aus Irak verbracht wurden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass a) die Kulturgüter vor dem 6. August 1990 aus Irak ausgeführt wurden, oder b) die Kulturgüter den irakischen Einrichtungen gemäß dem in Absatz 7 der UNSC-Resolution 1483 (2003) beschriebenen Ziel der sicheren Rückgabe zurückgegeben werden.
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: Syrien
Es ist verboten, Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum Syriens gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher oder von religiöser Bedeutung, einschließlich derjenigen, die in Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates aufgeführt sind, einzuführen, auszuführen oder weiterzugeben, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass die Güter ohne Einwilligung ihrer rechtmäßigen Eigentümer oder unter Verstoß gegen syrisches Recht oder Völkerrecht aus Syrien entfernt wurden, insbesondere wenn die Güter zu öffentlichen Sammlungen gehören, die in den Bestandsverzeichnissen der erhaltenswürdigen Bestände syrischer Museen, Archive oder Bibliotheken oder in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Syriens aufgeführt sind. Das Verbot gilt nicht, wenn die Güter nachweislich a) vor dem 9. Mai 2011 aus Syrien ausgeführt wurden oder b) auf sichere Weise an ihre rechtmäßigen Besitzer in Syrien zurückgegeben werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Alle Drittländer |
| Export authorization | Alle Drittländer |
| Export control on cultural goods | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 844250
844250 bezeichnet „Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)“, eine Einreihung innerhalb der Position 8442 („Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Maschinen der Positionen 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylinder oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Präferenzzoll“ sind 7 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0332/09, Decision 0474/08, Decision 0342/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 844250 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 844250 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
844250 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8442 („Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Maschinen der Positionen 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylinder oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 844250 erfasst speziell „Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)“.
Die Einreihung 844250 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.