Position 8444Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8444 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8444 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8444
8444 bezeichnet „Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8444 umfasst 2 Untercodes, darunter „Düsenspinnmaschinen“ und „andere“.
Die Einreihung 8444 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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