Position 8451Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position|8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z.|B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8451 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8451 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 845110 | Maschinen für die chemische Reinigung |
| 845121 | mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10|kg oder weniger |
| 845129 | andere |
| 845130 | Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen |
| 845140 | Maschinen zum Waschen, Bleichen oder Färben |
| 845150 | Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen |
| 845180 | andere Maschinen und Apparate |
| 845190 | Teile |
Häufige Fragen zu 8451
8451 bezeichnet „Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8451 umfasst 8 Untercodes, darunter „Maschinen für die chemische Reinigung“, „mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 8451 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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