Position 8452Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position|8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8452 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8452 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 9,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8452
8452 bezeichnet „Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8452 umfasst 5 Untercodes, darunter „Haushaltsnähmaschinen“, „Nähautomaten“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 9,7 %.
Die Einreihung 8452 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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