Position 8453Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8453 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8453 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8453
8453 bezeichnet „Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8453 umfasst 4 Untercodes, darunter „Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder“, „Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen“ und „andere Maschinen und Apparate“ u. a.
Die Einreihung 8453 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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