Position 8454Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8454 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8454 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8454
8454 bezeichnet „Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8454 umfasst 4 Untercodes, darunter „Konverter“, „Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen“ und „Gießmaschinen“ u. a.
Die Einreihung 8454 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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