Position 8456Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8456 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8456 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8456
8456 bezeichnet „Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8456 umfasst 7 Untercodes, darunter „mit Laser betrieben“, „mit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben“ und „Ultraschallwerkzeugmaschinen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,5 %.
Die Einreihung 8456 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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