Position 8457Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8457 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8457 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8457
8457 bezeichnet „Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8457 umfasst 3 Untercodes, darunter „Bearbeitungszentren“, „Mehrwegemaschinen“ und „Transfermaschinen“.
Die Einreihung 8457 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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