Unterposition 845819andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 845819 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8458 („Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Japan | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Es ist verboten (Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) 2017/1905 des Rates): (a) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien, einschließlich Software, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der DVRK oder zur Verwendung in der DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, (c) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht.
vier- und fünfachsige CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 845819
845819 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8458 („Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Japan hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 1907/18 und Regulation 1509/17.
Für Waren mit Ursprung Japan sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 845819 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 845819 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
845819 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8458 („Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 845819 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 845819 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.