Unterposition 846150Sägemaschinen und Trennmaschinen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 846150 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8461 („Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 846150 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 846150
846150 bezeichnet „Sägemaschinen und Trennmaschinen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8461 („Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
846150 umfasst 3 Untercodes, darunter „Kreissägemaschinen“, „andere“ und „Trennmaschinen“.
Die Einreihung 846150 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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