Position 8464Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8464
Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas

Unterpositionen

CodeBeschreibung
846410Sägemaschinen
846420Schleifmaschinen und Poliermaschinen
846490andere

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