Position 8464Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8464 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8464 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,2 % und 2,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8464
8464 bezeichnet „Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8464 umfasst 3 Untercodes, darunter „Sägemaschinen“, „Schleifmaschinen und Poliermaschinen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,2 % und 2,2 %.
Die Einreihung 8464 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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