Unterposition 846510Maschinen, die verschiedenartige Bearbeitungen ohne Werkzeugwechsel zwischen diesen Vorgängen durchführen können
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 846510 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8465 („Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 846510 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Ähnliche Unterpositionen zu 846510
846510 steht in Position 8465 „Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 846520 | Bearbeitungszentren |
| 846591 | Sägemaschinen |
| 846592 | Hobelmaschinen, Fräsmaschinen und Kehlmaschinen |
| 846593 | Schleifmaschinen und Poliermaschinen |
| 846594 | Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen |
| 846595 | Bohrmaschinen und Stemmmaschinen |
| 846596 | Spaltmaschinen, Hackmaschinen und Schälmaschinen |
| 846599 | andere |
Häufige Fragen zu 846510
846510 bezeichnet „Maschinen, die verschiedenartige Bearbeitungen ohne Werkzeugwechsel zwischen diesen Vorgängen durchführen können“, eine Einreihung innerhalb der Position 8465 („Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
846510 umfasst 2 Untercodes, darunter „Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang von Hand zugeführt wird“ und „Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang automatisch zugeführt wird“.
Die Einreihung 846510 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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