KN-Code 84651010Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang von Hand zugeführt wird
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 84651010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8465 („Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 84651010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 84651010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 84651010
84651010 bezeichnet „Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang von Hand zugeführt wird“, eine Einreihung innerhalb der Position 8465 („Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Für 84651010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84651010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 846510 („Maschinen, die verschiedenartige Bearbeitungen ohne Werkzeugwechsel zwischen diesen Vorgängen durchführen können“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84651010 erfasst speziell „Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang von Hand zugeführt wird“.
Die Einreihung 84651010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.