KN-Code 84651090Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang automatisch zugeführt wird
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 84651090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8465 („Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 84651090 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 84651090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 84651090
84651090 bezeichnet „Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang automatisch zugeführt wird“, eine Einreihung innerhalb der Position 8465 („Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Für 84651090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84651090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 846510 („Maschinen, die verschiedenartige Bearbeitungen ohne Werkzeugwechsel zwischen diesen Vorgängen durchführen können“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84651090 erfasst speziell „Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang automatisch zugeführt wird“.
Die Einreihung 84651090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.