Unterposition 846610Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 846610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8466 („Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 846610 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,2 % und 1,2 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 846610
846610 bezeichnet „Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe“, eine Einreihung innerhalb der Position 8466 („Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
846610 umfasst 4 Untercodes, darunter „Dorne, Spannzangen und Hülsen“, „für Drehmaschinen“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,2 % und 1,2 %.
Die Einreihung 846610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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