KN-Code 84662020werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 84662020 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8466 („Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 84662020
84662020 bezeichnet „werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8466 („Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Für 84662020 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 84662020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84662020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 846620 („Werkstückhalter“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84662020 erfasst speziell „werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen“.
Die Einreihung 84662020 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.