Unterposition 846693für Maschinen der Positionen|8456|bis 8461
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 846693 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8466 („Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 846693 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 84669340 | Teile und Zubehör von Maschinen der Unterpositionen 8456|11|10, 8456|12|10, 8456|20, 8456|30, 8457|10, 8458|91, 8459|21|00, 8459|61|oder 8461|50|von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder von Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517|oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art |
| 84669350 | für Maschinen der Unterposition|8456|50|00 |
| 84669360 | andere |
Häufige Fragen zu 846693
846693 bezeichnet „für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461“, eine Einreihung innerhalb der Position 8466 („Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
846693 umfasst 3 Untercodes, darunter „Teile und Zubehör von Maschinen der Unterpositionen 8456 11 10, 8456 12 10, 8456 20, 8456 30, 8457 10, 8458 91, 8459 21 00, 8459 61 oder 8461 50 von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder von Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art“, „für Maschinen der Unterposition 8456 50 00“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Die Einreihung 846693 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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