KN-Code 84778093Mischer, Kneter und Rührwerke
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 84778093 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8477 („Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Es ist verboten (Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) 2017/1905 des Rates): (a) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien, einschließlich Software, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der DVRK oder zur Verwendung in der DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, (c) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht.
Reaktionsgefäße, Reaktoren, Rührer, Wärmetauscher, Kondensatoren, Pumpen, Ventile, Lagertanks, Container, Vorlagen und Destillations- oder Absorptionskolonnen, die den Leistungsparametern, die in S/2006/853 und S/2006/853/corr.1 beschrieben sind, entsprechen Pumpen mit Einfachdichtung mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 0,6 m3/h sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Materialien bestehen: a) Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 40 Gew.- % Nickel; b) Legierungen mit mehr als 25 Gew.- % Nickel und 20 Gew.- % Chrom; c) Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.- % Fluor); d) Glas oder Email; e) Grafit oder Carbon-Grafit, f) Tantal oder Tantallegierungen; g) Titan oder Titanlegierungen; h) Zirkonium oder Zirkoniumlegierungen; i) Keramik; j) Ferrosiliziumguss (hochlegiertes Ferrosilizium) oder k) Niob (Columbium) oder Niob-Legierungen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 84778093
84778093 bezeichnet „Mischer, Kneter und Rührwerke“, eine Einreihung innerhalb der Position 8477 („Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Für 84778093 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 84778093 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
84778093 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 847780 („andere Maschinen und Apparate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84778093 erfasst speziell „Mischer, Kneter und Rührwerke“.
Die Einreihung 84778093 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.