Zolltarifnummer 8479899790andere

Gültig seit 01.01.2006

Die Zolltarifnummer 8479899790 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8479 („Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 1,7%.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

1,7%

Ergänzende Maßeinheit

–

Schiffe und Bohrplattformen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Einfuhrkontrollen

  • Import control of fluorinated greenhouse gases

    Herkunft: ERGA OMNES

    Gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/573 ist das Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase verboten, sofern nicht die Einführer nachweisen, dass jegliches Trifluormethan, das als Nebenprodukt während des Herstellungsprozesses der fluorierten Treibhausgase anfällt, unter Einsatz der besten verfügbaren Technologien zerstört oder für eine spätere Verwendung rückgewonnen wurde. Gemäß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 ist das Inverkehrbringen der in Anhang IV aufgeführten Erzeugnisse und Einrichtungen, einschließlich Teilen davon, außer Militärausrüstung, ab dem in dem Anhang angegebenen Zeitpunkt untersagt. Gemäß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2024/573 ist das Inverkehrbringen von Teilen von Erzeugnissen und Einrichtungen, die für die Reparatur und Wartung bestehender, in Anhang IV aufgeführter Einrichtungen erforderlich sind, gestattet. Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/573 ist das Inverkehrbringen von nicht wieder auffüllbaren Behältern für in Anhang I und in Anhang II Gruppe 1 aufgeführte fluorierte Treibhausgase, die leer oder vollständig oder teilweise befüllt sind, verboten. Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/573 müssen Unternehmen, die wieder auffüllbare Behälter für fluorierte Treibhausgase in Verkehr bringen, eine Konformitätserklärung vorlegen, die auch einen Nachweis darüber umfasst, dass verbindliche Vorkehrungen für die Rückgabe des Behälters zum Zwecke der Wiederauffüllung getroffen wurden, wobei insbesondere die einschlägigen Akteure, ihre vorgeschriebenen Verpflichtungen und die entsprechenden logistischen Modalitäten aufgeführt werden. Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/573 dürfen die folgenden Erzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder diese Gase zu ihrem Funktionieren benötigen, nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie gekennzeichnet sind als: (a) Kälteanlagen; (b) Klimaanlagen; (c) Wärmepumpen; (d) Brandschutzeinrichtungen; (e) elektrische Schaltanlagen; (f) Aerosolzerstäuber, die fluorierte Treibhausgase enthalten, einschließlich Dosier-Aerosolen; (g) alle Behälter für fluorierte Treibhausgase; (h) Lösungsmittel auf der Grundlage fluorierter Treibhausgase oder (i) Organic-Rankine-Kreisläufe. Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2024/573 ist das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen nur insoweit zulässig, als den Einführern von der Kommission Quoten gemäß Artikel 17 zugewiesen wurden. Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 dürfen Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Dosier-Aerosole, die mit den in Anhang I Gruppe 1 aufgeführten Stoffen vorbefüllt sind, nicht in Verkehr gebracht werden, wenn nicht die Stoffe, mit denen die Erzeugnisse oder Einrichtungen vorbefüllt sind, im Rahmen des Quotensystems berücksichtigt sind. Gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573 ist beim Inverkehrbringen von Erzeugnissen im Sinne von Artikel 19 Absatz 1 eine Konformitätserklärung vorzulegen. Gemäß Artikel 19 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/573 gilt Artikel 19 nicht für Unternehmen, die jährlich weniger als 10 Tonnen CO₂-Äquivalent in den Erzeugnissen oder Einrichtungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 enthaltene teilfluorierte Kohlenwasserstoffe in Verkehr gebracht haben. Gemäß Artikel 20 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/573 müssen Unternehmen über eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal verfügen, bevor sie eine der unter den Buchstaben a bis g aufgeführten Tätigkeiten ausführen. Gemäß Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/573 ist die Registriernummer im F-Gas-Portal anzugeben. Die in Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2024/573 aufgeführten Angaben sind den Zollbehörden, soweit erforderlich, in der Zollanmeldung zu übermitteln.

Ähnliche Zolltarifnummern zu 8479899790

8479899790 steht in KN-Code 84798997 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
8479899710folgende Waren für zivile Luftfahrzeuge: hydropneumatische Akkumulatoren, mechanische Schubumkehrvorrichtungen, ihrer Beschaffenheit nach besonders bestimmte Toiletteneinheiten, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter, nicht elektrische Servo-Vorrichtungen, nicht elektrische Anlasser für Motoren, pneumatische Anlasser für Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propeller-Triebwerke oder andere Gasturbinen, nicht elektrische Scheibenwischer, nicht elektrische Apparate zum Einstellen der Flugzeugpropeller
8479899728Integrierte elektrische Bremseinheit für die sofortige Erzeugung des erforderlichen hydraulischen Drucks beim Bremsen, die volle elektronische Bremssteuerung und die Möglichkeit des regenerativen Bremsens bei Kraftfahrzeugen mit: -elektronischen Bremsassistenten, -durch bürstenlosen Elektromotor angetriebener Hydraulikeinheit, -Bremsflüssigkeitsbehälter, zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Personenkraftwagen
8479899733Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit: -verschiedenen Destillationskolonnen (Depropanisierer, Debutanisierer und Degreenoiler) und den dazugehörigen Wärmetauschern, Pumpen und Abscheidern, -einer Kühlanlage mit Wärmetauschern und einem Abscheider zur Kondensierung von C2 in einem Gasstrom, -einem System zur Trennung von Wasserstoff und Methan aus Spaltgas mit Wärmetauschern, Abscheidern, Turbinen, Kompressoren und einer Wasserstoffreinigungseinheit (Druckwechseladsorptionseinheit), -zugehöriger Ausrüstung einer C3-Spalter-Destillationskolonne, die Wärmetauscher, Pumpen und Abscheider umfasst, und -einem Vinylacetylen-Hydrierungssystem, das Hydrierungsreaktoren, Filter, Mischer, Abscheider, Kondensator und Wärmetauscher umfasst
8479899738Nockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen Ventilsteuerung (Continuous Variable Valve Timing, CVVT) eines Pkw-Kolbenverbrennungsmotors, mit: -einer Länge von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm, -einer Breite von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge
8479899743Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit: -einem System zur Filterung und Kühlung von getrocknetem Spaltgas, -einer Deethanisierer-Destillationskolonne und der dazugehörigen Ausrüstung für die Trennung von C2-/C3+-Kohlenwasserstoffen, -einem Acetylen-Hydrierungssystem zur Entfernung von Acetylen aus einem C2-Gasstrom, -einem Brenngasbehälter zur Speicherung von Brenngas für Spaltöfen und -einem System zur Regeneration von Trocknern in einer Crackanlage
8479899760Bioreaktor für biopharmazeutische Zellkulturen • mit Innenflächen aus austenitischem Edelstahl • mit einer Verarbeitungskapazität von bis zu 15 000 Litern • auch kombiniert mit einem „Clean-in-process”-System und/oder einem speziellen Kulturgefäß

Häufige Fragen zu 8479899790

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

Unsicher bei der Tarifierung?

Produktdaten (Beschreibung, Datenblatt oder Produktfotos) hochladen und kostenloses Tarifierungsdossier per E-Mail erhalten – innerhalb von zwei Werktagen.

PDF, JPG oder PNG hierher ziehen oder klicken

(max. 3 MB)