Zolltarifnummer 8482101015Kugellager mit: -einem Innendurchmesser von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 mm, -einem Außendurchmesser von nicht mehr als 26 mm -einer Breite von nicht mehr als 8 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren mit einem Drehzahlbereich von 40 000 UpM oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000 UpM
Gültig seit 01.01.2020
Die Zolltarifnummer 8482101015 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8482 („Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8482101015 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8482101015
8482101015 bezeichnet „Kugellager mit: -einem Innendurchmesser von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 mm, -einem Außendurchmesser von nicht mehr als 26 mm -einer Breite von nicht mehr als 8 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren mit einem Drehzahlbereich von 40 000 UpM oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000 UpM“, eine Einreihung innerhalb der Position 8482 („Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8482101015 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8482101015 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8482101015 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 84821010 („mit einem größten äußeren Durchmesser von 30 mm oder weniger“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8482101015 erfasst speziell „Kugellager mit: -einem Innendurchmesser von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 mm, -einem Außendurchmesser von nicht mehr als 26 mm -einer Breite von nicht mehr als 8 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren mit einem Drehzahlbereich von 40 000 UpM oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000 UpM“.
Die Einreihung 8482101015 ist im TARIC seit dem 01.01.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.