Zolltarifnummer 8483402520Schneckengetriebe -in einem Gehäuse aus Aluminiumlegierung, -mit Kunststoff- oder Stahlschnecke, -mit Montagelöchern, -mit um 90° umkehrbarer Antriebsrichtung, -mit einem Übersetzungsverhältnis von 4:19, -ausgestattet mit einer Leitspindel mit einer Länge von 310 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380 mm, -mit einer in die Montagevorrichtung eingebauten Führungsmutter, -auch mit Leitspindelstütze, -für den indirekten Anschluss an den Antriebsmotor für das Führungssystem eines Fahrzeugsitzes
Gültig seit 01.07.2022
Die Zolltarifnummer 8483402520 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8483 („Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,7%.
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8483402520 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8483402520
8483402520 bezeichnet „Schneckengetriebe -in einem Gehäuse aus Aluminiumlegierung, -mit Kunststoff- oder Stahlschnecke, -mit Montagelöchern, -mit um 90° umkehrbarer Antriebsrichtung, -mit einem Übersetzungsverhältnis von 4:19, -ausgestattet mit einer Leitspindel mit einer Länge von 310 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380 mm, -mit einer in die Montagevorrichtung eingebauten Führungsmutter, -auch mit Leitspindelstütze, -für den indirekten Anschluss an den Antriebsmotor für das Führungssystem eines Fahrzeugsitzes“, eine Einreihung innerhalb der Position 8483 („Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8483402520 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8483402520 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8483402520 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 84834025 („Schneckengetriebe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8483402520 erfasst speziell „Schneckengetriebe -in einem Gehäuse aus Aluminiumlegierung, -mit Kunststoff- oder Stahlschnecke, -mit Montagelöchern, -mit um 90° umkehrbarer Antriebsrichtung, -mit einem Übersetzungsverhältnis von 4:19, -ausgestattet mit einer Leitspindel mit einer Länge von 310 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380 mm, -mit einer in die Montagevorrichtung eingebauten Führungsmutter, -auch mit Leitspindelstütze, -für den indirekten Anschluss an den Antriebsmotor für das Führungssystem eines Fahrzeugsitzes“.
Die Einreihung 8483402520 ist im TARIC seit dem 01.07.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.