Zolltarifnummer 8483908940Zahnräder aus Stahllegierung mit Geradverzahnung und Evolventenprofil mit -Außen- und/oder Innenverzahnung in einem Diametral-Pitch-Standard, -einem Durchmesser von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm, -13 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 Zähnen, -einer Zahn-Kernhärte von 28 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC, -einer Zahn-Oberflächenhärte von 50 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 HRC, -einer effektiven Aufkohlungstiefe von 1,00 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,1 mm, -einer Keilwellenhärte von 27 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 HRC -auch in Kombination mit einer Welle mit einer Keilwellenhärte von 27 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 HRC
Gültig seit 01.01.2024
Die Zolltarifnummer 8483908940 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8483 („Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8483908940 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8483908940
8483908940 bezeichnet „Zahnräder aus Stahllegierung mit Geradverzahnung und Evolventenprofil mit -Außen- und/oder Innenverzahnung in einem Diametral-Pitch-Standard, -einem Durchmesser von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm, -13 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 Zähnen, -einer Zahn-Kernhärte von 28 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC, -einer Zahn-Oberflächenhärte von 50 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 HRC, -einer effektiven Aufkohlungstiefe von 1,00 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,1 mm, -einer Keilwellenhärte von 27 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 HRC -auch in Kombination mit einer Welle mit einer Keilwellenhärte von 27 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 HRC“, eine Einreihung innerhalb der Position 8483 („Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2364/23 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8483908940 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8483908940 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 84839089 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8483908940 erfasst speziell „Zahnräder aus Stahllegierung mit Geradverzahnung und Evolventenprofil mit -Außen- und/oder Innenverzahnung in einem Diametral-Pitch-Standard, -einem Durchmesser von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm, -13 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 Zähnen, -einer Zahn-Kernhärte von 28 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC, -einer Zahn-Oberflächenhärte von 50 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 HRC, -einer effektiven Aufkohlungstiefe von 1,00 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,1 mm, -einer Keilwellenhärte von 27 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 HRC -auch in Kombination mit einer Welle mit einer Keilwellenhärte von 27 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 HRC“.
Die Einreihung 8483908940 ist im TARIC seit dem 01.01.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.