Zolltarifnummer 8501310063Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit: - einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 6 000 U/min, - einer Leistung von mindestens 400W, jedoch nicht mehr als 1,3kW (bei 12 V), oder mit einer Leistung von mindestens 750W, jedoch nicht mehr als 1,55kW (bei 36 V), - einem Flanschdurchmesser von 85mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200mm, - einer maximalen Länge von nicht mehr als 335mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende, - einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende, - einem aus höchstens zwei Teilen (Grundgehäuse einschließlich elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens zwei, jedoch maximal 11 Bohrungen) bestehenden Stahlblech- oder Aluminiumdruckgussgehäuse, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett), - einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6-, 12/8- oder 12/10-Topologie und - Oberflächenmagneten, - auch mit elektronischem Servolenkungsregler, - auch mit Riemenscheibe oder Kupplung, - auch mit Rotorpositionssensor

Gültig seit 01.01.2022

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 8501310063
Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit: - einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 6 000 U/min, - einer Leistung von mindestens 400W, jedoch nicht mehr als 1,3kW (bei 12 V), oder mit einer Leistung von mindestens 750W, jedoch nicht mehr als 1,55kW (bei 36 V), - einem Flanschdurchmesser von 85mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200mm, - einer maximalen Länge von nicht mehr als 335mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende, - einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende, - einem aus höchstens zwei Teilen (Grundgehäuse einschließlich elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens zwei, jedoch maximal 11 Bohrungen) bestehenden Stahlblech- oder Aluminiumdruckgussgehäuse, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett), - einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6-, 12/8- oder 12/10-Topologie und - Oberflächenmagneten, - auch mit elektronischem Servolenkungsregler, - auch mit Riemenscheibe oder Kupplung, - auch mit Rotorpositionssensor

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

2,7%

Ergänzende Maßeinheit

Autonome Zollaussetzungen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%

Schiffe und Bohrplattformen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

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