Zolltarifnummer 8501522080Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 850 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 26,2 mm, die in einem Winkel von 30,0° angeordnet sind, -einem Gehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt und Eloxalschicht (gemäß der Norm ASTM B580 Typ E), -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,04009 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,04431 Vsec/rad, -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,36 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,24 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 20 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 26,5 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 8501522080 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8501522080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8501522080
8501522080 bezeichnet „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 850 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 26,2 mm, die in einem Winkel von 30,0° angeordnet sind, -einem Gehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt und Eloxalschicht (gemäß der Norm ASTM B580 Typ E), -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,04009 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,04431 Vsec/rad, -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,36 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,24 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 20 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 26,5 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C“, eine Einreihung innerhalb der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2522/24, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8501522080 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8501522080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8501522080 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85015220 („mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8501522080 erfasst speziell „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 850 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 26,2 mm, die in einem Winkel von 30,0° angeordnet sind, -einem Gehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt und Eloxalschicht (gemäß der Norm ASTM B580 Typ E), -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,04009 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,04431 Vsec/rad, -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,36 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,24 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 20 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 26,5 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C“.
Die Einreihung 8501522080 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.