Zolltarifnummer 8501535030Permanentmagnet-Synchronfahrmotor mit: -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -einem flüssigkeitsgekühlten System, -einer Gesamtlänge von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einer Gesamtbreite von 600 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einer Gesamthöhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 350 kg, -drei Aufhängepunkten
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 8501535030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 8501535030
8501535030 bezeichnet „Permanentmagnet-Synchronfahrmotor mit: -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -einem flüssigkeitsgekühlten System, -einer Gesamtlänge von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einer Gesamtbreite von 600 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einer Gesamthöhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 350 kg, -drei Aufhängepunkten“, eine Einreihung innerhalb der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25, Regulation 2658/87 und Regulation 2278/21.
Für 8501535030 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8501535030 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8501535030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8501535030 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85015350 („Fahrmotoren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8501535030 erfasst speziell „Permanentmagnet-Synchronfahrmotor mit: -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -einem flüssigkeitsgekühlten System, -einer Gesamtlänge von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einer Gesamtbreite von 600 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einer Gesamthöhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 350 kg, -drei Aufhängepunkten“.
Die Einreihung 8501535030 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.