Zolltarifnummer 8501535050Asynchronfahrmotor: -mit einer Dauerleistung von 140 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -mit einem Flüssig-Kühlsystem, -mit einer Gesamtlänge von 580 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 730 mm, -mit einer Gesamtbreite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 670 mm, -mit einer Gesamthöhe von 510 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 mm, -mit einem Gewicht von nicht mehr als 390 kg, -auch mit Untersetzungsgetriebe, -auch mit Startergenerator, -mit zwei Befestigungspunkten, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektroantrieben für Hybridbusse
Gültig seit 01.07.2023
Die Zolltarifnummer 8501535050 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 8501535050
8501535050 bezeichnet „Asynchronfahrmotor: -mit einer Dauerleistung von 140 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -mit einem Flüssig-Kühlsystem, -mit einer Gesamtlänge von 580 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 730 mm, -mit einer Gesamtbreite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 670 mm, -mit einer Gesamthöhe von 510 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 mm, -mit einem Gewicht von nicht mehr als 390 kg, -auch mit Untersetzungsgetriebe, -auch mit Startergenerator, -mit zwei Befestigungspunkten, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektroantrieben für Hybridbusse“, eine Einreihung innerhalb der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25, Regulation 2658/87 und Regulation 1190/23.
Für 8501535050 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8501535050 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8501535050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8501535050 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85015350 („Fahrmotoren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8501535050 erfasst speziell „Asynchronfahrmotor: -mit einer Dauerleistung von 140 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -mit einem Flüssig-Kühlsystem, -mit einer Gesamtlänge von 580 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 730 mm, -mit einer Gesamtbreite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 670 mm, -mit einer Gesamthöhe von 510 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 mm, -mit einem Gewicht von nicht mehr als 390 kg, -auch mit Untersetzungsgetriebe, -auch mit Startergenerator, -mit zwei Befestigungspunkten, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektroantrieben für Hybridbusse“.
Die Einreihung 8501535050 ist im TARIC seit dem 01.07.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.