Unterposition 850162mit einer Leistung von mehr als 75|kVA bis 375|kVA
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 850162 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 850162 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8501620010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 8501620040 | Dreiphasen-Wechselstromgenerator mit: -einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA, -einem Dauerdrehmoment von 650 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 Nm, -einer maximalen Arbeitsdrehzahl von 2700 Umdrehungen pro Minute (U/min), -einem flüssigkeitsgekühlten System, -einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, -einer Breite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einer Höhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 150 kg |
| 8501620098 | andere |
Häufige Fragen zu 850162
850162 bezeichnet „mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA“, eine Einreihung innerhalb der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
850162 umfasst 3 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“, „Dreiphasen-Wechselstromgenerator mit: -einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA, -einem Dauerdrehmoment von 650 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 Nm, -einer maximalen Arbeitsdrehzahl von 2700 Umdrehungen pro Minute (U/min), -einem flüssigkeitsgekühlten System, -einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, -einer Breite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einer Höhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 150 kg“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.
Die Einreihung 850162 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.