Position 8503Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position|8501|oder 8502|bestimmt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8503 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8503 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8503
8503 bezeichnet „Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8503 umfasst 4 Untercodes, darunter „amagnetische Schrumpfringe“, „Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet“ und „aus Eisen oder Stahl, gegossen“ u. a.
Die Einreihung 8503 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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