Zolltarifnummer 8505119074Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, - auch mit Polymeren umgossen, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, - einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, - einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Gültig seit 01.07.2024
Die Zolltarifnummer 8505119074 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8505119074 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8505119074
8505119074 bezeichnet „Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, - auch mit Polymeren umgossen, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, - einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, - einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden“, eine Einreihung innerhalb der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092554. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 2614/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8505119074 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8505119074 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8505119074 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85051190 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8505119074 erfasst speziell „Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, - auch mit Polymeren umgossen, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, - einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, - einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden“.
Die Einreihung 8505119074 ist im TARIC seit dem 01.07.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.