Zolltarifnummer 8505199010für bestimmte Luftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8505199010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8505199010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 8505199010
8505199010 steht in KN-Code 85051990 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8505199030 | Waren aus agglomeriertem Ferrit, in Form einer Scheibe, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm, - in der Mitte gelocht, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT zu werden |
| 8505199045 | Ware aus agglomeriertem Ferrit, in Form eines Rechtecks, auch schiefwinklig, mit: -einer Länge von 26,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,15 mm, -einer Breite von 7,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9,55 mm, -einer Dicke von 5,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,8 mm und -einem Gewicht von 6,1 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 g, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu einem Dauermagneten zu werden |
| 8505199060 | Waren aus agglomeriertem Ferrit in Form von gewölbten Rechtecken - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit abgerundeten Ecken, mit: - einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm, - einer Breite von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm, - einer Dicke von 1,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden |
| 8505199074 | Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, - auch mit Polymeren umgossen, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, - einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, - einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden |
| 8505199089 | andere |
Häufige Fragen zu 8505199010
8505199010 bezeichnet „für bestimmte Luftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3050/95.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8505199010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 8505199010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8505199010 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85051990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8505199010 erfasst speziell „für bestimmte Luftfahrzeuge“.
Die Einreihung 8505199010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.